Leistungen als Gutachter

Zu meinen Leistungen zählen:

Erstellung von Unfallgutachten nach Haftpflicht- sowie
Kaskobedingungen

Schadengutachten sowie Bewertung von Fahrzeugen aller Art

Beratung bei Haftpflicht- und Kaskoschäden

Prüfung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen

Wiederbeschaffungs- und Restwertgutachten

Plausibilitätsprüfung

Meine Aufgaben beinhalten:

Zuverlässige Beweissicherung bei Unfällen

Ermittlung der Schadenshöhe

Eindeutige Festlegung des Reparaturumfanges

Schaffung besserer Voraussetzungen für die
Durchsetzung von Ansprüchen

Schnelle und reibungslose Abwicklung des
Unfallschadens

Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges
ohne Zeitverlust

Bestimmung der Wertminderung am Fahrzeug

Feststellung der unfallbedingten Ausfallzeit des
Fahrzeuges für die Ersatzansprüche aus
Mietwagenutzung oder Nutzungsausfallentschädigung

Kriterien für ein Kfz-Gutachten

Ein Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen läuft immer nach dem gleichen Muster ab. Je nach Anbieter wird das Fahrzeug vor Ort oder beim Anbieter begutachtet. Das Fahrzeug wird genau geprüft und fotografisch dokumentiert. Am Ende wird ein etwa sechs-seitiges Gutachten angefertigt. In diesem Gutachten inbegriffen sind folgende Angaben:

  • Fahrzeugart/Aufbau
  • Hersteller
  • Anzahl Türen/Sitzplätze
  • Motor-, Kraftstoffart/Schadstoffklasse
  • Hubraum/Leistung
  • Erste Zulassung
  • Letzte Zulassung/Vorbesitzer
  • Nächste Hauptuntersuchung (HU)
  • Farbe/Lackierung
  • Leergewicht in kg
  • zul. Gesamtgewicht in kg
  • Anzahl Achsen/Anzahl angetriebener Achsen
  • Gesamtlaufleistung abgelesen
  • Gesamtlaufleistung geschätzt
  • Bereifung
  • Unterlagen zum Fahrzeug
  • Serienausstattung
  • Minderwertermittlung (Reparaturkosten)
  • Gutachterliche Stellungnahme (Allgemeinzustand, Lackschichtdickenmessung/-prüfung, Fahrzeugidentifizierung, Besichtigungsbedingungen, Probefahrt, Probelauf, Verkehrssicherheit, Werterhaltende-/werterhöhende Reparaturen, reparierte Vorschäden, Besonderes/Sonstiges)
  • Schlusswort

Lassen Sie Ihren Oldtimer bewerten!

Als Oldtimer kommen Kfz in Frage, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Wer solch ein altes Auto besitzt, kann ein H-Kennzeichen beantragen, welches Vorteile bei der Kfz-Steuer bringt. Um dieses Kennzeichen zu erhalten, ist ein Oldtimer-Gutachten (auch H-Gutachten genannt) erforderlich.

Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO) dazu:

Wiederbeschaffungswert und dessen Relevanz bei einem Unfall

Ist Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, entstehen Schäden am Kfz. Diese müssen von der Versicherung des Unfallverursachers beglichen werden. Im Allgemeinen wird ein Unfallgutachten bzw. <>Wertgutachten erstellt und die Kosten der Reparatur bestimmt. Die Abwicklung erfolgt in der Regel direkt über die Versicherung.

Handelt es sich um einen Unfall mit Totalschaden, muss der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Dieser gibt an, zu welchem Preis ein vergleichbarer Wagen erworben werden kann. Wozu die Versicherung den Wiederbeschaffungswert braucht und wie dieser berechnet wird, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Unfall mit Totalschaden – den Wiederbeschaffungswert ermitteln

Von einem Totalschaden spricht man, wenn der Schaden technisch nicht mehr behoben werden kann. Ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ ist dann gegeben, wenn die Kosten für die Instandsetzung höher sind als der Kfz-Wiederbeschaffungswert.

Wird der Totalschaden durch einen Unfall verursacht, hat der Geschädigte Anspruch auf eine Entschädigungszahlung durch die Versicherung des Unfallverursachers. Dazu muss der Wiederbeschaffungswert per Berechnung herausgefunden werden.